Grunderwerbsteuer, Spekulationssteuer, Maklerkosten – ein Überblick über die finanziellen Aspekte des Immobilientauschs
Ein Wohnungstausch hat steuerliche Konsequenzen, die Sie kennen sollten. Wir geben Ihnen einen Überblick – ohne Steuerberatung zu ersetzen. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir immer einen Steuerberater.
Grunderwerbsteuer
Beim Tausch von Eigentumsobjekten fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an – und zwar für beide Seiten. Die Höhe variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein).
Die Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert der jeweiligen Immobilie, nicht der Tauschwert. Das bedeutet: Wenn Sie ein Haus im Wert von 400.000 € gegen eine Wohnung im Wert von 250.000 € tauschen, zahlen Sie Grunderwerbsteuer auf 400.000 € – und Ihr Tauschpartner auf 250.000 €.
Spekulationssteuer
Wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkaufen oder tauschen, kann Spekulationssteuer anfallen. Ausnahmen gelten, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben – und zwar im Jahr des Tauschs und in den beiden Vorjahren.
Wer seit mehr als zehn Jahren in seiner Immobilie wohnt, ist in der Regel von der Spekulationssteuer befreit. Für jüngere Eigentümer sollte dies jedoch geprüft werden.
Maklerkosten
Beim direkten Tausch über WohnWechsel entfallen die klassischen Maklergebühren. Stattdessen zahlen Sie eine einmalige Vermittlungsgebühr, die deutlich günstiger ist als die übliche Provision von zwei Nettokaltmieten.
Notarkosten
Beim Tausch von Eigentumsobjekten ist ein Notar Pflicht. Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis und liegen typischerweise bei 1–1,5 % des Immobilienwerts. Da beim Tausch zwei Transaktionen stattfinden, fallen diese Kosten für beide Seiten an.
Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihrem Tauschpartner, einen gemeinsamen Notar zu beauftragen. Das spart Koordinationsaufwand und kann die Gesamtkosten reduzieren.
Wertausgleich beim Tausch
Wenn die getauschten Immobilien unterschiedliche Werte haben, wird oft ein Wertausgleich vereinbart. Dieser Ausgleich ist steuerlich neutral – er gilt weder als Einkommen noch als Schenkung, solange er den Wertunterschied nicht übersteigt.
Mietwohnungstausch: Keine Grunderwerbsteuer
Beim Tausch von Mietverhältnissen fällt keine Grunderwerbsteuer an, da kein Eigentum übertragen wird. Hier sind die steuerlichen Aspekte deutlich einfacher – im Wesentlichen ändert sich nur, wer welchen Mietvertrag hat.
Fazit
Die steuerlichen Aspekte des Wohnungstauschs sind überschaubar, aber nicht trivial. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, bevor Sie den Tausch abschließen. WohnWechsel stellt Ihnen auf Wunsch eine Liste empfohlener Steuerberater in Ihrer Region zur Verfügung.
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